Angesprochen wurde die Notwendigkeit des Rückschnitts von Hecken und Sträucher, die in verschiedenen Bereichen der Gemeinde in den Gehweg bzw. die Fahrbahn ragen. Sofern ein Hinweis der Gemeinde nicht ausreicht, sollen Maßnahmen über die Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde ergriffen werden.