Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltung: 1

Wie in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 01. März 2010 ausgeführt, ist beabsichtigt, die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels vom 15. Juli 2009 in Teilbereichen zu ändern.

 

Die geplanten Änderungen sind in dem beigefügten Satzungsentwurf rot markiert.

 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die bisher in § 1 Abs. 4 getroffene Regelung hinsichtlich der Veröffentlichung von dringlichen Sitzungen des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ gegen die EU – Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) verstößt. Eine Beeinträchtigung grenzüberschreitender Dienstleistungen wegen der Festlegung auf eine Zeitung kann lt. Richtlinie nicht ausgeschlossen werden.

 

Der Landesgesetzgeber hat deshalb § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO durch richtlinienkonforme Regelungen ersetzt. Die Entscheidung, welche Zeitung als Bekanntmachungsorgan bestimmt wird, trifft künftig der Verbandsgemeinderat durch einen öffentlich bekannt zu machenden Beschluss.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 31 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.07.2009 in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung.

 

Anschließend beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tageszeitung „Rheinpfalz“ als Bekanntmachungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung (Ab Inkrafttreten der Satzungsänderung) zu bestimmen.