Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, als Träger der jeweiligen Grundschulen stellt den Vereinen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde zur Ausübung von sportlichen Belangen ihre Grundschulturnhallen sowie die weiteren Einrichtungen zur Verfügung.

 

Für die Überlassung der Einrichtung kann nach § 15 des Sportförderungsgesetzes für die Vereine aus der Verbandsgemeinde kein Entgelt erhoben werden. Gleichwohl können entstehende Aufwendungen, die nicht im täglichen Ablauf mit eingeschlossen sind, angefordert werden. Dies sind z. B. die Kosten für zusätzliche Reinigung oder auch Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten, welche die Schule nicht nutzt (Küchenbereich).

 

Um diese Leistungen anfordern zu können, ist die Erstellung einer Gebührenordnung erforderlich. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wurden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und den entstehenden Kosten im Verhältnis 1:1 umgelegt. Die jeweiligen Beträge sind aus dem beiliegenden Entwurf ersichtlich.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 einstimmig die Gebührenordnung für die Sporthallen in der Verbandsgemeinde Annweiler empfohlen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Gebührenordnung für die Sporthallen der Verbandsgemeinde Annweiler in der vorgelegten Form.