Sitzung: 22.04.2010 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 01/048/III/004/2010
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, als Träger der
jeweiligen Grundschulen stellt den Vereinen innerhalb und außerhalb der
Verbandsgemeinde zur Ausübung von sportlichen Belangen ihre
Grundschulturnhallen sowie die weiteren Einrichtungen zur Verfügung.
Für die Überlassung der Einrichtung kann nach § 15 des
Sportförderungsgesetzes für die Vereine aus der Verbandsgemeinde kein Entgelt
erhoben werden. Gleichwohl können entstehende Aufwendungen, die nicht im
täglichen Ablauf mit eingeschlossen sind, angefordert werden. Dies sind z. B.
die Kosten für zusätzliche Reinigung oder auch Kosten für die Nutzung von
Räumlichkeiten, welche die Schule nicht nutzt (Küchenbereich).
Um diese Leistungen
anfordern zu können, ist die Erstellung einer Gebührenordnung erforderlich. Die
Höhe der entsprechenden Gebühren wurden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse
und den entstehenden Kosten im Verhältnis 1:1 umgelegt. Die jeweiligen Beträge
sind aus dem beiliegenden Entwurf ersichtlich.
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels hat in seiner Sitzung
vom 25.03.2010 einstimmig die Gebührenordnung für die Sporthallen in der
Verbandsgemeinde Annweiler empfohlen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Gebührenordnung für die Sporthallen der Verbandsgemeinde Annweiler in der vorgelegten Form.