Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels als Träger der jeweiligen Grundschulen stellt den Vereinen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde zur Ausübung von sportlichen Belangen ihre Grundschulturnhallen sowie die weiteren Einrichtungen zur Verfügung.

 

Für die Überlassung der Einrichtungen kann nach § 15 des Sportförderungsgesetzes für die Vereine aus der Verbandsgemeinde kein Entgelt erhoben werden. Gleichwohl können entstehende Aufwendungen, die nicht im täglichen Ablauf mit eingeschlossen sind, angefordert werden. Dies sind z. B. die Kosten für zusätzliche Reinigung oder auch Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten, welche die Schule nicht nutzt (Küchenbereich).

 

Um diese Leistungen anfordern zu können, ist die Erstellung einer Gebührenordnung erforderlich. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wurden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und den entstehenden Kosten im Verhältnis 1:1 umgelegt. Die jeweiligen Beträge sind aus dem beiliegenden Entwurf ersichtlich.


Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Gebührenordnung, wobei in § 1 nach dem Begriff Sporthallen „in Trägerschaft“ eingefügt werden soll.

 

In § 2 e) soll nach dem Wort Verzehr der Begriff „entgeltlich“.