Nachdem die Amtszeit von Bürgermeister Ludwig Lehnberger zum 31.12.2009 ausläuft, wurde am 07. Juni 2009 der Nachfolger gem. § 53 GemO gewählt. Aus der Wahl mit 2 Kandidaten, Kurt Wagenführer und Thomas Wollenweber, ging Kurt Wagenführer mit 4.552 Stimmen = 53,99 % als Sieger hervor. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist gem. § 54 GemO der Bürgermeister entsprechend den Festlegungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Beamten zu ernennen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde, die Vereidigung und die Einführung ins Amt erfolgen gem. § 54 GemO in öffentlicher Sitzung.

 

Nach Verlesen des Wortlautes der Ernennungsurkunde überreichte Bürgermeister Lehnberger diese an Kurt Wagenführer und bat ihn, den Diensteide als Beamter durch folgende Eidesform abzulegen:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, wo wahr mir Gott helfe“.

 

Unter Verweis auf § 47 GemO, Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters, führte der Vorsitzende Herrn Kurt Wagenführer gem. § 54 Abs. 1 GemO mit Wirkung zum 01.01.2010 in das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ein.

 

Abschließend wünschte Bürgermeister Lehnberger dem zukünftigen neuen Bürgermeister für seine Arbeit eine glückliche Hand und Gottes Segen.

 

Für die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen begrüßte Ratsmitglied Dieter Schwarzmann Herrn Wagenführer in Annweiler und bot ihm eine offene und faire Zusammenarbeit an.

 

Für die Ortsbürgermeister ergriff Ratsmitglied Thomas Wollenweber das Wort. Auch er begrüßte Herrn Wagenführer, gratulierte ihm zur Wahl und bot ebenfalls eine offene, sachliche und kollegiale Zusammenarbeit an.

 

In einer kurzen Ansprache bedankte sich der zukünftige neue Bürgermeister Kurt Wagenführer für die Grußworte. Er freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und wünschte allen frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

 

 

Eine Kopie der Niederschrift über die Ernennung, Vereidigung und Einführung liegt als Anlage bei.