Beschluss: beschlossen

Die Grundstücke, welche sich in dem Bebauungsplanentwurf  „Semmersberg“ befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des

Baugesetzbuches zu beschließen.

 


Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet  „Semmersberg“  angeordnet.

 

Der Umlegung liegt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Semmersberg"  zugrunde.

 

Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Ortsbürgermeister Günter Foltz und Ortsgemeinderatsmitglied Kurt Foltz waren nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.