Beschluss: beschlossen

Der Kirchturm ist nach alter Überlieferung in der Zuständigkeit der Gemeinde. Stadtbürgermeister Wollenweber berichtete, dass dies nicht im Grundbuch verankert ist und auch kein sonstiger Vertrag vorliegt. Zur Klarstellung der Angelegenheit soll recherchiert werden. Rudolf Wild wird sich der Sache annehmen. (Urkataster etc.) Der Ortsbeirat war hiermit einstimmig einverstanden.