Beim Verbandsgemeinde-Wasserwerk wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2000 ausgabewirksame Kosten in Höhe von 59.298,10 € (115.977,00 DM) ermittelt und von der Verbandsgemeinde gemäß § 11 Abs. 8,  Satz 1 Eigenbetriebs- und Anstaltverordnung (EigAnVO) ausgeglichen.

Der Betrag kann innerhalb von 5 Jahren bei Liquiditätsüberschüssen an die Verbandsgemeinde zurückgezahlt werden. Bei den Abschlüssen 2002/2003 ergaben sich Liquiditätsüberschüsse in Höhe von insgesamt 113.161,-- €.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und Werkausschuss hat in der Sitzung am 09.12.2004 einstimmig empfohlen, den Betrag von 59.298,10 € an die Verbandsgemeinde zurückzuzahlen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Rückzahlung des ausgabewirksamen Verlustes in Höhe von 59.298,10 €.