Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Nach § 6 der Satzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Kraft Gesetzes Vertreter der Mitgliedsgemeinde Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

 

Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene Tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der Verbandsgemeinde einen sogenannten „weiteren Vertreter“.

 

Der Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter Tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen ist.

 

Der Wasserverbrauch der jeweiligen Ortsgemeinde stellt sich wie folgt dar:

 

2005                        2006                        2007                        2008            Gesamtverbräuche

 

Waldhambach              18.594             17.554             17.017             18.068             71.233

 

Waldrohrbach              15.067             14.879             15.041             14.000             58.987

 

Gesamt             33.661             32.433             32.058             32.068

 

Die Angaben sind jeweils in m³.

 

In der vergangenen Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach, als weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldrohrbach benannt worden.


Der Verbandsgemeinderat wählte einstimmig den amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach, Herrn Günter Foltz als weiteren Vertreter und als dessen Stellvertreter den Ortsbürgermeister von Waldrohrbach, Herrn Werner Kempf in den Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ für die Wahlperiode 2009/2014.