Sitzung: 20.08.2009 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20,21,22,30 und 31 der Gemeindeordnung verpflichtete der geschäftsführende Ortsvorsteher Peter Wittmann die gewählten Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.