Sitzung: 14.07.2009 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20,21,22,30 und 31 der Gemeindeordnung verpflichtete der geschäftsführende Ortsvorsteher Manfred Müller die gewählten Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.